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GSL Ratgeber

Job als Reinigungskraft in Koblenz

Stand: Oktober 2026

Reinigungskräfte werden in Koblenz und Umgebung ständig gesucht – in Büros, Praxen, Kitas, Geschäften und Wohnanlagen. Der Job ist ohne Ausbildung möglich, lässt sich oft gut mit Familie oder einem anderen Job verbinden und wird nach einem eigenen Branchenmindestlohn bezahlt. Wir erklären, was Sie verdienen, wie die Arbeitszeiten aussehen und wie der Einstieg klappt.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Gebäudereinigung gilt 2026 ein Branchenmindestlohn von 15,00 € pro Stunde – für Glas- und Fassadenreinigung 18,40 €.
  • Typisch sind Früh- oder Abendschichten, wenn Büros und Geschäfte leer sind.
  • Möglich sind Minijob, Teilzeit und Vollzeit.
  • Eine Ausbildung ist nicht nötig – Sie werden eingearbeitet.

Was verdient eine Reinigungskraft?

Für die Gebäudereinigung gibt es einen eigenen, allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn. Er gilt für alle Betriebe der Branche und liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er:

  • 15,00 € pro Stunde für Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1),
  • 18,40 € pro Stunde für Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6).

Zum Vergleich: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 €. Für die Zeit ab 2027 verhandeln Arbeitgeber und Gewerkschaft derzeit über neue Löhne. Wer Vorarbeiten oder Objektleitung übernimmt, verdient mehr.

Wie sehen die Arbeitszeiten aus?

Gereinigt wird meist dann, wenn in den Räumen nicht gearbeitet wird:

  • Frühschicht: zum Beispiel vor Öffnung von Büros, Praxen oder Geschäften,
  • Abendschicht: nach Feierabend in Büros und Verwaltungen,
  • Tagsüber: in Kitas, Pflegeeinrichtungen, Treppenhäusern oder bei der Tagesreinigung in Büros.

Viele Einsätze dauern nur einige Stunden. Das macht den Job attraktiv für alle, die neben Familie, Studium oder einem anderen Beruf arbeiten möchten.

Minijob, Teilzeit oder Vollzeit?

  • Minijob: Verdienst bis 603 € im Monat (Grenze 2026), für Sie steuerfrei; von der Rentenversicherungspflicht können Sie sich auf Wunsch befreien lassen.
  • Teilzeit: feste Stunden pro Woche, sozialversichert.
  • Vollzeit: oft eine Kombination mehrerer Objekte oder Schichten.

Welche Variante passt, besprechen wir im Bewerbungsgespräch. Auch ein späterer Wechsel – etwa vom Minijob in Teilzeit – ist möglich.

Welche Aufgaben erwarten Sie?

  • Böden saugen und wischen, Oberflächen und Schreibtische reinigen,
  • Sanitärräume und Küchen reinigen und Verbrauchsmaterial auffüllen,
  • Mülleimer leeren und Abfälle trennen,
  • je nach Objekt: Treppenhausreinigung, Kita-Reinigung oder Praxisreinigung nach Hygieneplan.

Was Sie mitbringen sollten

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit,
  • Sorgfalt und einen Blick für Sauberkeit,
  • Grundkenntnisse in Deutsch, um Anweisungen und Sicherheitshinweise zu verstehen,
  • für manche Objekte einen Führerschein oder ein eigenes Fahrzeug.

Vorkenntnisse sind nicht nötig. Sie werden vor Ort eingearbeitet und lernen den richtigen Umgang mit Reinigungsmitteln, Geräten und Hygieneregeln.

So bewerben Sie sich bei GSL Koblenz

GSL Koblenz beschäftigt über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sucht laufend Verstärkung – in Koblenz und Umgebung, etwa in Vallendar, Neuwied, Bendorf und Lahnstein. Alle offenen Stellen mit Einsatzort und Arbeitszeiten finden Sie auf unserer Karriereseite. Die Bewerbung dauert nur wenige Minuten; ein Lebenslauf ist hilfreich, aber kein Muss.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Ausbildung als Gebäudereiniger?

Nein. Für die meisten Tätigkeiten in der Unterhaltsreinigung ist keine Ausbildung nötig. Sie werden eingearbeitet.

Kann ich nur wenige Stunden pro Woche arbeiten?

Ja. Viele Einsätze dauern nur einige Stunden, zum Beispiel morgens oder abends. Auch ein Minijob ist möglich.

Gilt der Branchenmindestlohn auch im Minijob?

Ja. Der Branchenmindestlohn gilt für alle Beschäftigten in der Gebäudereinigung – auch für Minijobber und Aushilfen.

Wie schnell kann ich anfangen?

Das hängt von der Stelle ab. Oft ist ein Start kurz nach dem Bewerbungsgespräch möglich.

Lust auf einen Job mit planbaren Arbeitszeiten?
Schauen Sie sich unsere offenen Stellen in Koblenz und Umgebung an – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Zu den offenen Stellen   oder telefonisch: 0261 39027446

Stand: Oktober 2026. Lohnangaben: allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung (gültig bis 31.12.2026) und gesetzlicher Mindestlohn 2026.

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