Der Umzugskarton ist gepackt, der Übergabetermin steht – und plötzlich taucht die Frage auf: Wie sauber muss die Wohnung eigentlich sein? Muss ich die Fenster putzen, den Backofen reinigen, die Wände streichen? In diesem Ratgeber erklären wir, was „besenrein“ bedeutet, was Ihr Mietvertrag damit zu tun hat und wie die Übergabe ohne Streit gelingt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne besondere Vereinbarung muss eine Wohnung beim Auszug besenrein zurückgegeben werden.
- Besenrein heißt laut Bundesgerichtshof: grobe Verschmutzungen beseitigen – keine Grundreinigung.
- Fensterputzen, Teppich-Tiefenreinigung oder Entkalken gehören in der Regel nicht zur Pflicht – außer der Mietvertrag regelt es anders.
- Schönheitsreparaturen (Streichen, Tapezieren) sind eine eigene Frage und hängen von wirksamen Klauseln im Mietvertrag ab.
- Ein gemeinsames Übergabeprotokoll mit Fotos schützt beide Seiten.
Was bedeutet „besenrein“?
Der Begriff stammt aus der Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof hat 2006 entschieden (Az. VIII ZR 124/05), dass sich die Pflicht zur besenreinen Rückgabe auf die Beseitigung grober Verschmutzungen beschränkt. Gemeint ist also eine Reinigung, wie man sie „grob mit dem Besen“ erledigt – keine Reinigung bis ins Detail.
Typischerweise gehört dazu:
- alle Räume fegen bzw. Teppichböden absaugen – auch Keller, Dachboden und Abstellräume,
- Spinnweben entfernen,
- Müll, Essensreste und zurückgelassene Gegenstände entsorgen,
- Kühlschrank und Schränke leeren,
- grobe Verschmutzungen, etwa Klebereste oder auffällige Flecken, entfernen.
Was gehört in der Regel nicht dazu?
Bei einer besenreinen Übergabe sind Sie normalerweise nicht verpflichtet, die Fenster gründlich zu putzen, Teppiche tiefenzureinigen, Fliesen zu entkalken oder die Küche bis in jede Ecke zu schrubben. Gewöhnliche Abnutzung durch das Wohnen ist mit der Miete abgegolten.
Aber Vorsicht: Viele Mietverträge enthalten eigene Formulierungen wie „gereinigt“, „im bezugsfertigen Zustand“ oder bestimmte Reinigungspflichten. Maßgeblich ist immer, was in Ihrem Vertrag steht – und ob die Klausel wirksam ist. Lesen Sie den Vertrag deshalb vor dem Auszug in Ruhe durch.
Und was ist mit Streichen und Tapezieren?
Ob Sie beim Auszug renovieren müssen, ist keine Frage der Reinigung, sondern der sogenannten Schönheitsreparaturen. Ob eine solche Pflicht besteht, hängt von der konkreten Klausel im Mietvertrag ab. Viele ältere oder starre Klauseln sind nach der Rechtsprechung unwirksam – etwa, wenn die Wohnung bei Einzug unrenoviert übergeben wurde. Wer unsicher ist, lässt die Klausel am besten vom Mieterverein oder einem Anwalt prüfen, bevor er Geld in eine Renovierung steckt.
Unabhängig davon gilt: Was Sie selbst eingebaut oder verändert haben – etwa Regale, Lampen oder Bohrlöcher in Fliesen – sollten Sie mit dem Vermieter abklären und bei Bedarf zurückbauen.
Checkliste für eine stressfreie Übergabe
- Mietvertrag prüfen: Welche Rückgabe- und Renovierungspflichten sind vereinbart?
- Frühzeitig planen: Reinigung und eventuelle Kleinreparaturen nicht auf den letzten Tag legen.
- Wohnung komplett räumen: Auch Keller, Dachboden, Garage und Balkon.
- Reinigen: Mindestens besenrein – bei entsprechender Vereinbarung gründlicher.
- Zählerstände notieren: Strom, Wasser, Heizung – am besten mit Foto.
- Übergabeprotokoll erstellen: Gemeinsam mit dem Vermieter Raum für Raum durchgehen, Mängel und Zustand festhalten und von beiden Seiten unterschreiben lassen.
- Schlüssel vollständig übergeben und die Übergabe quittieren lassen.
Professionelle Endreinigung: für Mieter und Vermieter
Wer neben dem Umzug keine Zeit für die Reinigung hat oder sicher sein möchte, dass bei der Übergabe nichts beanstandet wird, kann die Endreinigung abgeben. Auch für Vermieter und Hausverwaltungen lohnt sich eine gründliche Reinigung zwischen zwei Mietverhältnissen – eine saubere Wohnung lässt sich schneller und besser neu vermieten.
GSL Koblenz übernimmt die Umzugsreinigung in Koblenz – von der besenreinen Übergabe bis zur gründlichen Endreinigung inklusive Fenster, Küche und Sanitärbereichen. Ist noch mehr zu tun, helfen wir bei der Räumung und Entrümpelung, bei Kleinreparaturen oder bei der Renovierung der Wohnung.
Auszug steht an? Wir übernehmen die Endreinigung.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und die Umstände des Einzelfalls.