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GSL Ratgeber

Laub auf dem Gehweg: Pflichten für Eigentümer, Vermieter und Mieter

Stand: Oktober 2026

Im Herbst sehen bunte Blätter schön aus – auf Gehwegen und Zufahrten werden sie bei Regen aber schnell zur Rutschfalle. Wer muss das Laub entfernen, wie oft, und wer haftet, wenn jemand stürzt? Ein Überblick für Eigentümer, Vermieter und Mieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Gehwege vor dem Grundstück überträgt die Gemeinde die Reinigungspflicht meist per Satzung auf die Anlieger.
  • Auf dem eigenen Grundstück gilt die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers.
  • Mieter sind nur verpflichtet, wenn das im Mietvertrag geregelt ist.
  • Laub muss nicht ständig, aber in angemessenen Abständen entfernt werden – bei Nässe häufiger.
  • Laub vom Nachbarbaum muss man in der Regel hinnehmen.

Wer ist zuständig?

Für öffentliche Gehwege sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden verantwortlich. Sie übertragen die Reinigungspflicht aber häufig über eine Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Welche Regeln genau gelten, steht in der Satzung Ihrer Gemeinde. Auf dem eigenen Grundstück – etwa auf Zugängen, Hofflächen und Parkplätzen – trägt der Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht.

Was gilt für Mieter?

Wie beim Winterdienst gilt: Mieter müssen nur fegen, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag oder in einer Hausordnung, die Vertragsbestandteil ist, vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall, bleibt die Pflicht beim Vermieter. Beauftragt dieser einen Dienstleister, können die Kosten in der Regel über die Betriebskosten umgelegt werden. Mehr dazu in unserem Ratgeber Winterdienst: Wer räumt und wer zahlt? – die Grundsätze sind vergleichbar.

Wie oft muss Laub entfernt werden?

Niemand muss jedes einzelne Blatt sofort aufsammeln. Gerichte verlangen eine Reinigung in zumutbaren Abständen – abhängig von Laubmenge, Wetter und Nutzung des Weges. In der Hauptlaubzeit und bei Regen kann das mehrmals pro Woche bedeuten, vor allem an Eingängen, Treppen und stark genutzten Wegen.

Wer haftet bei einem Sturz?

Rutscht jemand auf nassem Laub aus, kann der Verantwortliche haften, wenn er seine Pflicht vernachlässigt hat. Wer die Reinigung auf einen Dienstleister überträgt, muss diesen sorgfältig auswählen und gelegentlich kontrollieren. Eine dokumentierte Reinigung hilft im Streitfall.

Wohin mit dem Laub?

  • Über die Biotonne oder kommunale Grünschnitt-Sammelstellen entsorgen
  • Als Mulch unter Hecken oder auf Beeten verwenden – gut für Igel und Insekten
  • Laub nicht auf die Straße oder in den Gully fegen
  • Laubbläser nur zu den erlaubten Zeiten einsetzen

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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die örtliche Satzung, der Mietvertrag und der Einzelfall.

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